Bei einem Handyvertrag entstehen unterschiedliche Kosten. Diese unterteilen sich zum einen in fixe und zum anderen in variable Kosten. Zu den fixen Kosten gehört auch der Anschlusspreis. Diesen müssen Sie jedoch nur bezahlen, wenn Sie einen neuen Handyvertrag abschließen. Im Detail handelt es sich dabei um eine finanzielle Entschädigung für das Freischalten Ihres neuen Vertrags. Viele Provider bezeichnen den Anschlusspreis auch als Anschlussgebühr. Wird eine SIM Karte zum ersten Mal in das Mobilfunknetz eingebucht, dann verursacht dies einen Aufwand und diesen lässt sich der Provider natürlich bezahlen. Eine einmalige Anschlussgebühr gibt es nicht nur im Bereich des Mobilfunks, sondern auch im Festnetzbereich. Schließen Sie einen neuen Vertrag mit einem Internetprovider ab, dann erhebt dieser in der Regel auch eine Anschlussgebühr. Im Gegensatz zu den monatlichen Kosten, die bei einem Handyvertrag anfallen, müssen Sie den Anschlusspreis nur einmal bezahlen. Die Anschlussgebühr wird normalerweise nur erhoben, wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen. Verlängern Sie einen bestehenden Betrag, dann bezahlen Sie keine Gebühren. Dieser Betrag wird direkt nach Abschluss des neuen Vertrages fällig wird in der Regel über Ihre Mobilfunkrechnung und somit über das Girokonto abgebucht. Die Höhe der Gebühr hängt von Ihrem Mobilfunkprovider ab. In den meisten Fällen beträgt der Anschlusspreis genau 25 Euro. Normalerweise beträgt die Gebühr nicht mehr als 30 Euro.
In der heutigen Zeit bewerben viele Provider ihre Verträge und weisen ausdrücklich auf eine entfallene Anschlussgebühr hin, falls Sie den Vertrag innerhalb einer gewissen Zeit abschließen. Haben Sie diesen Zeitpunkt verpasst, dann müssen Sie den Anschlusspreis bezahlen. Die Gebühr wird auch oft im Rahmen von Sonderaktionen wieder abgezogen und verrechnet, sie wird aber meist genannt und findet sich auch in Ihren Unterlagen wieder. Bevor Sie einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen sollten Sie zuerst überprüfen, ob Sie eine solche Gebühr bezahlen müssen oder nicht. Sollten Sie einen Vertrag abgeschlossen haben und ihn innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist wieder kündigen, dann kann es sehr gut sein, dass die Anschlussgebühr bereits von Ihrem Konto abgebucht wurde. Diesen Betrag müssen Sie natürlich nicht bezahlen, denn Sie werden den Vertrag ja doch nicht abschließen. Durch Ihren berechtigten Widerruf sollte Ihnen aber der Mobilfunkprovider die Anschlussgebühr wieder zurückerstatten. Tut er dies nicht von sich aus so müssen Sie ihn daran erinnern.