Bei jedem neuen Handyvertrag bekommt der Kunde eine einzigartige Rufnummer. Die Vorwahl hängt vom gewählten Netz ab. Viele Provider bieten neuen Kunden eine Wunschnummer. Wer seinen bestehenden Vertrag gekündigt hat und seine Rufnummer behalten will, nimmt diese einfach zu seinen neuen Provider mit. Die Handynummer wird durch den Prozess der Portierung zu dem neuen Anbieter übertragen. Die Portierung der Rufnummer ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und unterliegt Einschränkungen.
- Wie lange ist eine Rufnummernmitnahme beim Handy möglich?
- So funktioniert die Rufnummernmitnahme bei Vertragsende im Detail
- Portierung während eines laufenden Vertrages
- Nach Ablauf des Vertrages ist eine Rufnummernmitnahme möglich
- Wer bezahlt die Rufnummernportierung?
- Gängige Probleme bei der Portierung vermeiden
- Kunde und Provider – Rechte und Pflichten
Wie lange ist eine Rufnummernmitnahme beim Handy möglich?
Im Mai 2012 gab es Änderungen im deutschen Telekommunikationsgesetz. Dank diesen kannst Du mittlerweile ohne Einschränkungen und zu jeder Zeit Deine aktuelle Handynummer zu einem neuen Provider mitnehmen. Vor dieser Gesetzesänderung galt folgende Regelung: Die Portierung der Rufnummer war nur bei einer fristgerechten Kündigung sowie zum Ende des bestehenden Vertrages möglich. Der Prozess der Rufnummernmitnahme ist in der heutigen Zeit deutlich einfacher als früher. Dennoch können Probleme auftreten, wenn Du Dich nicht an den richtigen Ablauf hältst. Ist Dein Mobilfunkvertrag, von dem Du Deine Nummer mitnehmen willst, ausgelaufen, musst Du Dich beeilen. In einem solchen Fall hast Du nicht unbegrenzt Zeit Deine Rufnummer mitzunehmen.
Innerhalb des Zeitraums musst Du zusätzlich noch die Bearbeitungsfristen berücksichtigen. Deshalb solltest Du die Portierung so zeitnah wie möglich durchführen lassen. Du musst die aktuellen Bestimmungen und Fristen beachten und die vorgeschriebenen Formalitäten einhalten. Hast Du den Service nicht frist- und formgerecht beauftragt, verfällt Dein Recht auf Deine Mobilfunknummer. Das Verfahren der Rufnummernmitnahme ist bei allen Mobilfunkprovidern einheitlich geregelt. Es spielt keine Rolle, ob Du einen Vertrag bei der Telekom, bei Telefonica oder bei Vodafone hast. Du musst nur den generellen Ablauf kennen und kannst die Portierung ohne Probleme durchführen.
So funktioniert die Rufnummernmitnahme bei Vertragsende im Detail
Der klassische Fall ist die Rufnummernmitnahme zum Vertragsende. Bei dieser gängigen Variante kannst Du frühestens 120 Tage vor Ablauf Deines regulären Vertrags eine Rufnummernportierung beantragen. In wenigen Schritten beantragst Du die Mitnahme Deiner Rufnummer zu Deinem neuen Mobilfunkanbieter.
- Als Erstes überprüfst Du die Daten bei Deinem alten Anbieter und notierst Dir Deine Kundennummer und Deine Mobilfunknummer. Sollten sich Deine Daten mittlerweile geändert haben, teilst Du dies Deinem alten Anbieter noch vor der Kündigung mit.
- Suche nach einem neuen Anbieter und einem passenden Vertrag. Nimm Dir für die Suche genügend Zeit und nutze die vielen Vergleiche im Internet.
- Kündige rechtzeitig den Vertrag bei Deinem alten Mobilfunkprovider. Bei den klassischen 2-Jahres-Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
- Schließe einen neuen Vertrag bei dem zuvor ausgesuchten Anbieter ab. Setze den Vertragsbeginn so nah wie möglich an das Kündigungsdatum Deines alten Vertrages. Achte darauf, dass alle Daten übereinstimmen.
- Beim Abschluss des Vertrages nimmst Du die Option der Rufnummernmitnahme in Anspruch. Schließt Du den Vertrag online ab, reicht ein einfacher Klick auf das jeweilige Feld.
- Trage den gewünschten Zeitpunkt der Rufnummernportierung ein. In der Regel hast Du die Wahl zwischen einer sofortigen Portierung, einem Wunschtermin oder einer Portierung nach Vertragsende.
- Dein zukünftiger Mobilfunkanbieter setzt sich mit einem alten Provider in Verbindung und unternimmt alle weiteren Schritte für die Rufnummernmitnahme. Du musst nichts mehr weiter tun.
- Dein neuer Mobilfunkprovider schickt Dir eine neue SIM und diese kannst Du vorerst mit einer neuen Nummer nutzen. Dein Anbieter teilt Dir mit, wann die Portierung Deiner alten Rufnummer durchgeführt wird.
- Nun kannst Du Deine alte Handynummer mit Deinem Vertrag nutzen.
Portierung während eines laufenden Vertrages
Eine Rufnummernmitnahme ist dank der Gesetzesänderungen nicht nur bei Vertragsende möglich. Möchtest Du Deine Nummer vor dem Ende Deines laufenden Vertrages mitnehmen, muss dies Dir Dein Mobilfunkanbieter gemäß den deutschen Gesetzen erlauben.
- Überprüfe alle Daten bei Deinem alten Handyanbieter und teile diesem eventuelle Änderungen sofort mit.
- Bitte Deinen alten Anbieter schriftlich um die vorzeitige Mitnahme Deiner Rufnummer. Dein Provider setzt in Deinen Kundendaten anschließend ein sogenanntes „Opt-In“.
- Du hast maximal 90 Tage lang Zeit Deine alte Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu portieren.
- Suche nach einem passenden Vertrag und schließe diesen ab. Wie bei der normalen Portierung kannst Du hier ebenfalls die Option der Rufnummernmitnahme ankreuzen und zu einem gewählten Zeitpunkt durchführen lassen.
- Dein zukünftiger Anbieter führt alle weiteren Schritte durch. Er schickt Dir eine neue Karte und einen Termin für die Portierung der Rufnummer.
Bei einer vorzeitigen Rufnummernmitnahme läuft Dein alter Vertrag bis zu seinem Ende weiter. Unabhängig von der mitgenommenen Nummer musst Du Deinen alten Vertrag weiter bezahlen. Nutzen kannst Du diesen ausschließlich mit einer neuen Nummer, wenn Du sie bei Deinem alten Anbieter beantragst.
Nach Ablauf des Vertrages ist eine Rufnummernmitnahme möglich
Hast Du Deinen alten Mobilfunkvertrag gekündigt, läuft dieser zum Ende der Vertragslaufzeit automatisch ab. Ab diesem Zeitpunkt kannst Du Deine alte Karte und Deine Nummer nicht mehr nutzen. Möchtest Du Deine Handynummer mit einem neuen Mobilfunkvertrag verwenden, kannst Du diese portieren.
- Wende Dich an Deinen zukünftigen Mobilfunkanbieter und frage nach, ob er eine nachträgliche Portierung der Nummer erlaubt. Wenn ja, kläre auf jeden Fall gleich die Fristen ab.
- Dein alter Mobilfunkprovider muss einer nachträglichen Mitnahme der Rufname zustimmen, jedoch hast Du nicht unbegrenzt Zeit. Innerhalb eines Zeitraums von maximal 30 Tagen musst Du eine Portierung bei Deinem alten Anbieter beantragen.
- Erkundige Dich bei Deinem aktuellen Anbieter, wo Du die Mitnahme Deiner alten Nummer beantragen kannst. In vielen Fällen ist dies online über den Kundenbereich des Mobilfunkanbieters möglich.
- Hast Du die Portierung beantragt, kümmert sich Dein neuer Mobilfunkanbieter um alles weitere und teilt Dir das Datum der Portierung mit.
Wer bezahlt die Rufnummernportierung?
Die Rufnummernportierung ist eine optionale Dienstleistung und diese lassen sich die Provider bezahlen. Möchtest Du Deine alte Rufnummer zu Deinen neuen Anbieter portieren lassen, bezahlst Du eine Gebühr von durchschnittlich 25 Euro. Die Kosten für die Portierung unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter, dürfen aber auf keinen Fall 30,72 Euro übersteigen. Dieser Maximalbetrag wurde von der Bundesnetzagentur festgelegt. Somit wird vermieden, dass die Mobilfunkanbieter ihre Kunden abkassieren. Dein zukünftiger Provider, zu dem Du Deine Rufnummer mitnimmst, verlangt für diesen Service normalerweise keine Gebühren. In der Regel ist eher das Gegenteil der Fall: Viele Mobilfunkprovider belohnen die Portierung der Rufnummer mit einer Gutschrift oder einer Vergünstigung. Bei manchen Anbietern musst Du keine Gebühren bezahlen, diese werden vom Provider vollständig übernommen. Wechselst Du von einem Prepaid-Tarif zu einem Vertrag und bleibst beim gleichen Anbieter, ist der Wechsel kostenlos für Dich.
Funktioniert die Portierung bei einer Prepaid-Karte?
Bei allen Mobilfunkverträgen (Postpaid) müssen die Provider auf Kundenwunsch die Rufnummer portieren und für den neuen Anbieter freigegeben. Bei einer Prepaid-Karte sieht das Ganze anders aus und es gibt Ausnahmen. Eine Portierung der Rufnummer ist generell möglich, jedoch umständlicher als bei einem Laufzeitvertrag. Hast Du einen Prepaid-Vertrag und möchtest Deine Nummer mitnehmen, musst Du zuerst eine Verzichtserklärung ausfüllen. In diese trägst Du die Rufnummer, die Du mitnehmen willst, Deine SIM-Karten-Nummer, die Kundennummer und Deinen Namen ein. Die Verzichterklärung schickst Du an Deinen aktuellen Anbieter. Im Anschluss daran musst Du warten, bis Dein Provider Deine Rufnummer freigibt. Erst wenn Du die Erteilung der Freigabe bekommst, kannst Du Deine Rufnummer zu Deinem neuen Provider mitnehmen.
Die Portierungsgebühr beträgt in der Regel rund 30 Euro und entspricht den Kosten einer normalen Rufnummernmitnahme. Im Gegensatz zu einem Vertrag wird diese Gebühr nicht direkt von Deinem Girokonto abgebucht. Somit musst Du zuerst Dein Prepaid-Guthaben um den nötigen Betrag aufladen. Nun kannst Du bei Deinem neuen Mobilfunkanbieter die Option der Rufnummernmitnahme auswählen. Da es bei einer Prepaid-Karte keine Laufzeit gibt, kannst Du die Portierung zu jeder Zeit durchführen lassen. Dein neuer Provider schickt Dir eine SIM-Karte und teilt Dir mit, wann die Portierung durchgeführt wird. Anschließend kannst Du Deine alte Nummer mit einem neuen Vertrag benutzen. Wechselst Du innerhalb Deines bestehenden Anbieters von einer Prepaid-Karte zu einem klassischen Laufzeitvertrag, ist dies in der Regel für Dich kostenlos. Im Gegensatz zu den Wechsel zu einem anderen Mobilfunk Provider kannst Du das bestehende Kartenguthaben auf Deinen Vertrag übertragen lassen.
Festnetznummern lassen sich auf ein mobiles Festnetz portieren
Es gibt einige Mobilfunkprovider, die ihren Kunden zusätzlich zu der Handynummer eine Festnetznummer (Homezone) anbieten. Unter dieser Nummer sind die Kunden zu jeder Zeit direkt auf ihrem Handy erreichbar. Zusätzlich zu der Portierung der Handynummer lässt sich in einem solchen Fall die bisherige Festnetznummer als mobile Festnetznummer übernehmen. Im Gegensatz zu der Portierung der Mobilfunknummer darfst Du bei der Festnetznummernmitnahme nicht Deinen Anschluss kündigen. Du beantragst bei Deinem Mobilfunkanbieter die Portierung Deiner alten Festnetznummer und dieser übernimmt alle weiteren Schritte.
Gängige Probleme bei der Portierung vermeiden
Die Portierung einer Handynummer ist im Grunde genommen ein einfacher technischer Vorgang. Dennoch kommt es immer wieder zu Problemen, die sich leicht vermeiden lassen. Damit bei Deiner Rufnummernmitnahme nicht schief geht, solltest Du folgende Empfehlungen und Tipps genau durchlesen:
- Beachte die Fristen und beantrage eine Portierung zeitnah. Dein neuer Mobilfunkanbieter benötigt alle vertragsrelevanten Daten von Dir. Zur Sicherheit schickst Du Deinen neuen Provider eine Kopie von Deinem alten Handyvertrag mit. Reichst Du den Antrag auf eine Portierung der Rufnummer online ein, achte bitte darauf, dass alle eingetragenen Daten korrekt sind.
- Du kannst Dir für die Portierung einen Wunschtermin aussuchen. Wird diese durchgeführt, bekommst Du von Deinem neuen Mobilfunkanbieter eine Benachrichtigung in Form einer SMS. Ab diesem Zeitpunkt kannst Du Deinen neuen Vertrag mit einer alten Mobilfunknummer nutzen.
- Trotz der Mitnahme der Rufnummer wird eine alte SIM-Karte unbrauchbar. Du bekommst von Deinem neuen Provider eine neue SIM. Solltest Du noch wichtige Daten auf Deiner alten Karte haben, überträgst Du diese am besten auf Deinen Computer. Tust Du das nicht und die Karte wird unbrauchbar, sind die Daten unwiederbringlich verloren.
- Die Rufnummer Deiner Mailbox bleibt nach der Portierung unverändert. Die gespeicherten Informationen werden nicht zu Deinem neuen Anbieter transferiert. Somit musst Du Deinen Anrufbeantworter neu einrichten. Du erreichst Deine Mailbox nicht mehr über die alte Kurzwahl, sondern über die jeweilige Kurzwahl Deines neuen Providers.
- Zwischen dem Abschalten und Wiederaufschalten der Handynummer durch die Provider kann es aus technischer Sicht zu Empfangsunterbrechungen kommen. In der Regel dauern diese Probleme nur wenige Stunden lang an. Dauern die Probleme wesentlich länger, kontaktiere bitte Deinen Mobilfunkprovider.
Kunde und Provider – Rechte und Pflichten
Seit dem 01.11.2002 müssen deutsche Mobilfunkanbieter ihren Kunden eine Möglichkeit bieten, die bestehende Nummer zum neuen Provider mitzunehmen. Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass jeder Kunde lebenslang ein Recht auf die Nutzung seiner zugewiesenen Rufnummer hat. Somit ist die Handynummer nicht Eigentum des Anbieters, sondern das Eigentum des Kunden. Im deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG) ist die Rufnummernmitnahme geregelt. Zuständig für die Einzelheiten des Verfahrens ist die Bundesnetzagentur.
- der alte Provider muss seinen Kunden ermöglichen die Nummer mitzunehmen.
- der neue Provider ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, die Portierung zu erlauben.
- die Kunden können die Rufnummer Portierung zu jederzeit verlangen, selbst vor Ende des Vertrages.
- es ist möglich, die alte Rufnummer mitzunehmen, ohne den bestehenden Vertrag zu kündigen. In einem solchen Fall muss der Kunde weiterhin seine reguläre Grundgebühr bezahlen.
- wechselt der Kunde nur den Handytarif und bleibt beim gleichen Anbieter, hat der keinen Rechtsanspruch darauf, die Nummer zu behalten. In solchen Fällen sind die Kunden auf die Kulanz der Anbieter angewiesen.
- portiert der Kunde vor Ablauf des Vertrages die Nummer, ist der Anbieter dazu verpflichtet ihm eine neue Nummer zuzuteilen. Der Kunde muss die neue Nummer ausdrücklich verlangen.
- damit die Rufnummernportierung funktioniert, müssen bei Privatkunden die Rufnummer, der Name und das Geburtsdatum stimmen.
- bei Geschäftskunden müssen der Name, die Rufnummer und die Kundennummer beim bestehenden Anbieter stimmen.
Die alte Handynummer ohne Probleme mitnehmen
Die Mobilfunknummer gehört nicht dem Provider, sondern dem Kunden. Dies war in der Vergangenheit nicht der Fall. Zum Glück für die Kunden gab es Gesetzesänderungen. Seit Anfang November 2002 müssen alle Provider in Deutschland ihren Kunden eine Portierung der Rufnummer erlauben. Auf Kundenwunsch kann jede Rufnummer zu einem neuen Mobilfunkprovider mitgenommen werden. Die Rufnummern-Portierung, in Englisch: Mobile Number Portability (MNP), muss form- und fristgerecht durchgeführt werden. Bis 2002 durften die Kunden eine Portierung frühestens 123 Tage vor Ablauf des Vertrages beantragen. Seit 2012 ist nicht nur eine sofortige Mitnahme der Rufnummer möglich. Die alte Nummer kann ebenfalls nach Ablauf des Vertrages portiert werden. Bei beiden Fällen gibt es feste Fristen, die Du beachten musst. Beantrage die Portierung nie auf den letzten Drücker, denn der Antrag muss von den Providern bearbeitet werden. Dies nimmt zusätzliche Zeit in Anspruch. Zwar hast Du 30 Tage lang Zeit, Du solltest nach maximal 2 Wochen den Antrag abschicken.
Durch die Mitnahme der Rufnummer bleibt eine alte Netzvorwahl erhalten. In der Vergangenheit konnte man anhand der Rufnummer das Mobilfunknetz des jeweiligen Nutzers erkennen. Durch die Option der Rufnummernmitnahme ist dies in der heutigen Zeit nicht mehr möglich. Vor einem Anruf kann jeder Nutzer das Mobilfunknetz einer beliebigen Nummer ermitteln. Dies funktioniert ohne Aufwand über die anbieterspezifische Kurzwahl-Nummer. Am besten benachrichtigst Du Deine Freunde und teilst ihnen mit, welches Netz Du ab jetzt hast. Auf diese Art lassen sich ungewollte Gebühren vermeiden. Eine Portierung der Rufnummer ist während eines Vertrages, beim Vertragsende und nach Ablauf des Mobilfunkvertrages möglich. Bei allen 3 Portierungsarten musst Du die Fristen beachten und eine Gebühr für die Portierung bezahlen. Kümmere Dich zu Deiner eigenen Sicherheit so schnell als möglich um die Rufnummernmitnahme und vermeide unnötige Probleme. Hast Du Deinen Portierungsauftrag frist- und formgerecht abgeschickt, kann nichts mehr schiefgehen.